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Be­völ­ker­ungs­schutz­gesetz

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Viele haben mir hin­sicht­lich des dritten Be­völ­ker­ungs­schutz­gesetzes geschrieben. Dabei greifen sie oft im Netz gezielt gestreute Unwahrheiten ungeprüft auf. Mit der verständlichen Verunsicherung vieler treiben einige ein gemeines Spiel. Denen, die mir aus meiner Heimat schrieben, habe ich deshalb wie folgt geantwortet:

Kurz gefasst: Das Gesetz bedeutet nicht das Ende un­ser­er Demokratie.

Mit dem Infektionsschutzgesetz können die Länder bereits heu­te Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Ein­däm­mung der Pandemie festlegen. Dabei sind auch Eingriffe in Grundrechte möglich. Die Pandemie dauert noch an und wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen. Deshalb sollen die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechts­ein­schrän­ken­den Maßnahmen nun gesetzlich präzisiert werden.

Dabei bleibt klar: Corona-Schutzmaßnahmen erlassen nicht der Bundesgesundheitsminister oder die Bundesregierung. Es wird auch kein Automatismus eingeführt. Die Bundesländer und ihre zuständigen Behörden erlassen alle Schutz­maß­nah­men. 

Mit dem vorgeschlagenen neuen Paragrafen 28a im In­fek­tions­schutzgesetz sollen die Schutzmaßnahmen der Länder konkretisiert werden. Die Maßnahmen bleiben da­bei klar zeitlich befristet und auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 beschränkt. Zudem bleibt das jeweilige regionale In­fek­tions­geschehen im Fokus. Letztlich werden die Hand­lungs­mög­lich­keiten der Länder nur präziser gefasst und damit bes­ser nachvollziehbar.

Die grundsätzliche Kontrolle verbleibt zudem beim Par­la­ment: Der Bundestag entscheidet, ob eine epidemische Lage vor­liegt Sobald sich diese zum Positiven wendet, obliegt es dem Bundestag, die epidemische Lage formal als beendet zu er­klären und damit enden auch alle darauf beruhenden Rechts­verordnungen und Anordnungen automatisch.

Ich schreibe dies in der Hoffnung, dass sie es lesen und nachvollziehen können. Die Lektüre vieler Mails nimmt mir allerdings die­se Hoffnung. Es scheint, dass in­zwischen sehr viele in einer anderen Wirk­lichkeit leben. So­lange dieser Zustand anhält, ist ein argumentativer Aus­tausch bedauerlicherweise nicht möglich. Darin verbirgt sich tat­säch­lich eine Gefahr für unsere Demo­kra­tie. 


Eine ausführliche Schilderung der Maßnahmen und der Diskussion darum findet ihr hier: 

Neue Regeln für Corona-Schutzmaßnahmen | SPD-Bundestagsfraktion

Wie werden die Grundrechte der Bürger geschützt? Wieviel Mitsprache hat der Bundestag? Gibt es eine Impfpflicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bevölkerungsschutzgesetz.
Debatte zu Unfällen durch abbiegende Lkw
Neue Regeln für Corona-Schutzmaßnahmen
 

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Donnerstag, 25. April 2024

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