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Corona: Soziale und wirtschaftliche Folgen begrenzen

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Bilanz 2020
Die Corona-Pandemie hat weitreichende Folgen für die Menschen in Deutschland: Viele haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen und machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz und ihre Zukunft. Familien müssen Betreuung, Arbeit und Alltag neu organisieren. Wir haben zahlreiche Maßnahmen durchgesetzt, um die Menschen während der Pandemie zu unterstützen und die langfristigen Folgen abzufedern. Niemand in Deutschland soll die Folgen der Krise allein meistern müssen.

Kurzarbeitergeld rettet Millionen Arbeitsplätze
Das Kurzarbeitergeld ist das zentrale Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. So reicht es derzeit aus, wenn zehn Prozent (statt eines Drittels) der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Auch Beschäftigte in Leiharbeit können davon profitieren.

Außerdem haben wir den Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert und das Kurzarbeitergeld erhöht. Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Hinzuverdienste werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld werden bis 80 Prozent steuerfrei gestellt.

Hilfen für Betriebe und Solo-Selbständige

Gleich zu Beginn der Pandemie hat der Bund ein Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige aufgesetzt. Kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten konnten Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten, um ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten zu decken.

Seit Juni gibt es eine neue Form der Überbrückungshilfe: Kleine und mittelständische Unternehmen können mit Zuschüssen für betriebliche Fixkosten unterstützt werden, wenn sie nach wie vor ihren Geschäftsbetrieb wegen der Pandemie einstellen oder stark einschränken müssen. Das Programm richtet sich vor allem an Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Von dieser Unterstützung profitieren gerade auch Branchen, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten.

Für die zweite Programmphase von September bis Dezember 2020 wurde das Programm noch einmal ausgeweitet, die Zugangsbedingungen vereinfacht. Inzwischen steht fest, dass das Programm in einer dritten Phase bis Mitte 2021 verlängert wird. Dabei sind auch spezielle Unterstützungsmaßnahmen vor allem für die Kultur- und Veranstaltungsbranche vorgesehen. So erhalten Solo-Selbständige, die keine Fixkosten geltend machen können, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, ab Januar eine Neustarthilfe von bis zu 5.000 Euro, je nachdem, wie hoch ihr Umsatz vor der Krise war.

Für die Zeit der vorübergehenden Schließungen ab Anfang November 2020 haben wir darüber hinaus eine außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgelegt. Damit werden gezielt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind. Konkret werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Hilfen für Kultur und soziale Einrichtungen

Auch Einrichtungen, Unternehmen und Selbständige aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche werden im Rahmen der oben genannten Wirtschaftshilfen unterstützt.

Zusätzlich steht mit einem speziellen Hilfsprogramm für den Kulturbereich eine Milliarde Euro bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Die Länder wurden ebenfalls aktiv.

Außerdem gibt es ein Kredit-Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Umfang von einer Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein. Mit einem weiteren Sonderprogramm stellen wir zudem 100 Millionen Euro als Zuschüsse für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereit, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für Sportvereine und -verbände, die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Not geraten, gibt es Hilfen in Höhe von 200 Millionen Euro.

Wir gewährleisten, dass Träger der sozialen Arbeit ihre Angebote fortführen können. Auf der Grundlage des neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes können von den Leistungsträgern Zuschüsse an Einrichtungen und soziale Dienste gezahlt werden.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Wir haben den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe erleichtert. Insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbständige mit hohen Einnahmeausfällen können einfacher finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, weil etwa die Vermögensprüfung eingeschränkt ist. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.

Unterstützung für berufstätige Eltern

Wenn Kitas oder Schulen schließen müssen oder wenn sich ein Kind wegen Corona in Quarantäne befindet, stehen viele erwerbstätige Eltern vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen ihre Kinder betreuen und gleichzeitig im Homeoffice arbeiten – oft auf engem Raum in kleinen Wohnungen.

Aber nicht alle Eltern können von zu Hause aus arbeiten. Für sie haben wir einen Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen. Beide Elternteile können damit unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für bis zu zehn Wochen (Alleinerziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten (monatlich maximal 2.016 Euro). Der Anspruch gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Bei Kindern mit Behinderungen greift er auch, wenn die Kinder älter oder bereits volljährig sind. Die Regelung gilt vorerst bis Ende März 2021.

Wenn Kinder krank sind, haben berufstätige Mütter und Väter in bestimmten Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung von ihrer Krankenversicherung. Wir haben die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 für jeden Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage).

Akut-Hilfe für pflegende Angehörige

Viele Menschen müssen sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie erhalten dabei akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, hat bis zum 31. Dezember 2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Sie erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz und damit doppelt so lang wie üblich. Pflegeunterstützungsgeld wird auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen durch die Pandemie nur selbst auffangen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu nehmen.

Notfall-Kinderzuschlag

Anders als bei dem regulären Kinderzuschlag wurde von April bis September 2020 nicht das Einkommen der letzten sechs Monate überprüft, sondern nur das des Monats vor Antragstellung. Privates Vermögen wird bis zum 31. Dezember 2020 nur dann berücksichtigt, wenn es „erheblich" ist.

Krisenfestes Elterngeld

Beim Elterngeld haben wir mehr Flexibilität geschaffen: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und diese bis Juni 2021 nehmen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt, dass Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie wegen der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Wichtig für werdende Eltern: Einkommensverluste – etwa durch Kurzarbeit – führen später nicht zu Nachteilen bei der Berechnung des Elterngeldes. Erhalten Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, neben Elterngeld beispielsweise auch Kurzarbeitergeld, so reduziert dies die Höhe des Elterngeldes nicht. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2021.

Hilfen für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Der Bund unterstützt Schulen sowie Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit zusätzlich 500 Millionen Euro für die Anschaffung von Laptops und Tablets, die die Schulen an alle ausleihen, die zu Hause keine entsprechenden Geräte haben. Für digitale Endgeräte, die Lehrerinnen und Lehrern das Unterrichten von zu Hause aus ermöglichen, wenn aufgrund der Pandemie kein Präsenzunterricht möglich ist, tritt der Bund in Vorleistung für weitere 500 Millionen Euro, bis die Gelder aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU fließen. Hinzu kommen 500 Millionen Euro für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Systemadministratoren.

Außerdem ist dafür gesorgt, dass Kinder aus bedürftigen Familien auch weiterhin ein kostenloses warmes Mittagessen bekommen, wenn es zu Schul- oder Kitaschließungen kommt. Damit den Eltern hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen, können die Kommunen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket flexibel so einsetzen, dass das Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird.

Für Studierende haben wir einen Nothilfefonds durchgesetzt: Bis zu 100 Millionen Euro haben wir in der ersten Phase der Pandemie bereitgestellt, um Studentinnen und Studenten in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen zu unterstützen. So konnte jenen geholfen werden, die zum Beispiel krisenbedingt ihre Nebenjobs verloren haben. Für die zweite Phase im Wintersemester 2020/21 werden 145 Millionen Euro bereitgestellt.

Zudem haben wir die Regeln beim BAföG geändert: Studierende, die BAföG erhalten, sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen. Und wer sich in systemrelevanten Tätigkeiten etwas hinzuverdient und so bei der Bewältigung der Krise mithilft, hat dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung.

Sicherung von Ausbildungsplätzen

Wir haben einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb gibt es Prämien für Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.

Hilfen für den Sport

Für die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden, die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, haben wir ein Hilfsprogramm ins Leben gerufen. Mit dieser Überbrückungshilfe in Höhe von 200 Millionen Euro sichern wir die Vielfalt des Sports in Deutschland ab. Mit einem Teil dieses Programms finanzieren wir die Hygienekonzepte und -maßnahmen der Vereine, um ein sicheres Angebot für die Mitglieder zu gestalten.

Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen

Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Lesungen oder Sportwettkämpfe können nicht eingelöst werden. Klar ist: Wer bereits Eintrittskarten gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig würde die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern Veranstalter und Betreiber in noch größere finanzielle Nöte bringen. Die Koalition hat deshalb eine Gutschein-Lösung beschlossen. Inhaberinnen oder Inhaber einer Eintrittskarte erhalten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein. Diesen können sie entweder für die Nachholveranstaltung oder für eine andere Veranstaltung des Veranstalters einlösen. Wenn der Verzicht auf eine finanzielle Erstattung aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird, gibt es das Geld zurück.

Stabilisierung von Unternehmen

Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, haben wir zügig einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet, der insgesamt 600 Milliarden Euro umfasst. Er soll die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sicherstellen. Befristet bis Ende 2021 kann der Staat über den Fonds mit verschiedenen Instrumenten langfristige ökonomische und soziale Schäden abwenden: Mit 100 Milliarden Euro kann er sich direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro helfen Unternehmen dabei, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen.

Mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro werden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Außerdem wurden KfW-Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme aufgelegt.

Durchgesetzt haben wir dabei, dass Unternehmen, die vom WSF profitieren, in dieser Zeit keine Boni, Sonderzahlungen oder Dividenden ausschütten dürfen.

Kleinere und mittlere Unternehmen können den neuen KfW-Schnellkredit 2020 in Anspruch nehmen. Dieses KfW-Darlehen unterstützt in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro bei 100 Prozent Haftungsfreistellung. Start-ups werden zusätzlich mit einem Zwei-Milliarden-Euro-Hilfspaket unterstützt.

Außerdem hat die Koalition die Regelungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen geändert. Steuervorauszahlungen können gesenkt, Steuern zinslos gestundet und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.

Handlungsfähigkeit von Unternehmen und Verbänden

Damit Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen weiterhin beschlussfähig sind, wurden Erleichterungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht geschaffen, die bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Die Insolvenzantragspflichten haben wir bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Den Insolvenzantragsgrund wegen Überschuldung haben wir bis zum 31. Dezember 2020 weiter ausgesetzt, damit sich überschuldete zahlungsfähige Unternehmen weiter durch staatliche Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen sanieren bzw. finanzieren können.

Arbeit der Personalräte gesichert

Zur Sicherung der Interessenvertretung der Beschäftigten während der Corona-Pandemie haben wir befristet bis zum 31. März 2021 geregelt, dass Personalräte nicht physisch zusammentreten müssen.


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