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Der CO-2-Preis kommt

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Klimaschutzziele erreichen
Ab Januar 2021 werden fossile Brennstoffemissionen für Verkehr und Wärme mit einem CO2-Preis belegt. Im Gegenzug sinkt die sogenannte EEG-Umlage.

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Sie befürwortet die globale Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Die SPD-Fraktion hat schon 2010 in einem Antrag im Deutschen Bundestag ein Klimaschutzgesetz gefordert, um die Klimaziele verbindlich zu machen. In der Großen Koalition sind die SPD-Abgeordneten die treibende Kraft für weitreichende klimapolitische Maßnahmen. Die SPD-Fraktion hat 2019 das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht, das umfangreiche Maßnahmen enthält, die den CO2-Verbrauch senken und klimafreundliches Verhalten fördern sollen. 

Ein wesentlicher Baustein des Klimaschutzprogramms ist die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Er umfasst alle Wirtschaftsbereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll erreicht werden, dass sich klimaschonendes Verhalten lohnt. Die Einführung des CO2-Preises erfolgt über das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das der Bundestag im November 2019 beschlossen hat. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben Bundestag und Bundesrat Ende 2019 eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Zertifikatspreise vereinbart.

Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes" hat der Bundestag nun die vereinbarten Regelungen am Donnerstag beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels am 1. Januar 2021 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Ab 2027 erfolgt eine freie Preisbildung, analog zum EU-Emissionshandel.

Sozial gerechter Umbau zur klimaneutralen Gesellschaft

Das nationale Bepreisungssystem soll dazu beitragen, dass die deutschen und europäischen Klimaschutzziele erreicht werden, indem es CO2-Emissionen sukzessive verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft. Damit ist ein Anfang gemacht auf dem Weg zu einem sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft.

Der SPD-Fraktion zufolge kann der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft jedoch nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und er ausgewogen und sozial gerecht ist. Die SPD-Abgeordneten sind davon überzeugt, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er auf breite Akzeptanz stößt und möglichst alle Menschen mitgehen. Darum haben sie sich in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgreich gegenüber der Union, der FDP und den Grünen dafür eingesetzt, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren Startpreis der Zertifikate an die Verbraucher*innen zurückgegeben werden.

Die CO2-Bepreisung ist daher an eine schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung geknüpft. Davon profitieren auch die Unternehmen. Außerdem wird ab dem 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben.

Zur zusätzlichen Regelung der Lastenverteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen haben die SPD-geführten Ministerien ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten aus Sicht der SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen.

Verlagerungen ins Ausland verhindern

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen oder europäischen Wettbewerb stehen, kann die CO2-Bepreisung zum Problem werden. Sie könnten in die Lage geraten, dass sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen könnte es dazu kommen, dass die Produktion möglicherweise ins Ausland abwandert („Carbon Leakage"). Damit aber gewährleistet wird, dass bei einem höheren Einstiegspreis betroffene Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben, wurde im Vermittlungsverfahren auch vereinbart, bereits mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon Leakage" zu regeln.

Zwar ist die CO2-Bepreisung Teil einer notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, aber Deutschland muss gleichzeitig auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort für alle Branchen bleiben. Denn von einer Verlagerung der Produktion ins Ausland wären nicht nur Arbeitsplätze betroffen, sondern es wäre auch für den Klimaschutz nichts gewonnen – die CO2-Emissionen entstünden lediglich woanders, möglicherweise käme es sogar zu insgesamt höheren Emissionen.

Die Bundesregierung hat deshalb am 23. September 2020 die von der Bundesumweltministerin vorgelegten Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Unternehmen erhalten künftig auf Grundlage der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.

Betrieben die nötige Zeit geben

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit eines angemessenen Carbon-Leakage-Schutzes unterstrichen und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert: „Wir müssen Unternehmen bei der Transformation hin zu mehr Klimaschutz unterstützen und ihnen die nötige Zeit geben. Betriebe, die es nicht mehr gibt, können wir auch nicht mehr transformieren", sagt Klaus Mindrup, Mitglied im Umweltausschuss.

Die Bunderegierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.

Zudem haben die parlamentarischen Beratungen verdeutlicht, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich die Koalitionspartner verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissonsfaktor Null zu beziffern. 


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Der CO-2-Preis kommt | SPD-Bundestagsfraktion

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