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Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen

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Besserer Schutz für Kommunalpolitikerinnen und -politiker
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, soll demnach härter und effektiver verfolgt werden. Wer sich politisch oder gesellschaftlich engagiert, wird besser gegen Anfeindungen geschützt.

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es in Deutschland jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. 

Die SPD-Fraktion schaut nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten. Die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen.

Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung

Mit dem Gesetz verschärft die Koalition das Strafrecht und sorgt dafür, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden vor Diffamierungen und Anfeindungen besser geschützt. Antisemitische Motive wirken ausdrücklich strafverschärfend.

Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.

Engagierte Menschen besser schützen

Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.

Das Gesetz sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Gefährdete Personen können künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können.

Außerdem wird klargestellt, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt.


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