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„Unternehmen müssen dafür sorgen, dass keine Kinderarbeit in ihren Produkten steckt“

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Globale Sozialstandards
Die Union blockiert beim Lieferkettengesetz, doch die SPD-Fraktion kämpft weiter: Globale Konzerne sollen dafür haften, wenn ihre Zulieferer die Menschenrechte nicht achten.

Als Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte der SPD-Fraktion, jüngst nach Bangladesch reiste, erlebte er Bedrückendes: Er wurde Zeuge von Kinderarbeit. Bei einer Stadtführung durch Dakar war er in eine Fabrikruine geführt worden. In der heruntergekommenen Halle hausten mehrere 12-bis 13-jährige Kinder neben den Nähmaschinen, die sie den ganzen Tag bedienen mussten. Es war dunkel, heiß und feucht. „Die Kinder schnüffelten alle Klebstoff", erzählt der SPD-Abgeordnete, der sich schon lange gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzt.

Schwabe ist überzeugt davon, dass auch Unternehmen, die global produzieren, die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die Menschenrechte entlang ihrer gesamten Produktions- und Lieferkette gewahrt werden, und kämpft deshalb für ein Lieferkettengesetz. Ein solches Gesetz soll in Deutschland ansässige, international produzierende Unternehmen in die Pflicht nehmen, dass die Menschenrechte auch in den Unternehmen gewahrt werden, die im Ausland entweder direkt für sie produzieren oder ihnen Rohstoffe zuliefern. Das würde auch helfen, die Kinderarbeit einzudämmen, die sich gerade jetzt infolge der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise wieder auszuweiten droht.

„Unternehmen tragen eine große gesellschaftliche Verantwortung, um ausbeuterische Kinderarbeit nachhaltig zu bekämpfen", schreibt das UN-Kinderhilfswerk Unicef. 152 Millionen Mädchen und Jungen – fast jedes zehnte Kind – sind nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Kinderarbeiter – das heißt, sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. Fast die Hälfte der Kinderarbeiter – 73 Millionen – leidet unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind – zum Beispiel in Goldminen in Burkina Faso, als Textilarbeiter in Bangladesch, auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste oder auf Farmen in Lateinamerika. Laut Unicef können Unternehmen eine zentrale Rolle dabei spielen, unter anderem Kinderrechte zu schützen und zu fördern, indem sie dafür sorgen, dass in der gesamten globalen Lieferkette keine Kinderarbeit vorkommt.

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dafür gesorgt, dass eine nationale gesetzliche Regelung zu den Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Doch nun, auf den letzten Metern, blockiert die Union. Nicht akzeptabel, findet die SPD-Fraktion: „Natürlich müssen global tätige Unternehmen ihren Teil beitragen, dass Menschenrechte geachtet werden. Dass keine Kinderarbeit etwa und moderne Formen von Sklaverei in ihren Produkten stecken. Diese Verantwortung müssen sie wahrnehmen".

SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten bereits Eckpunkte zu einem solchen Gesetz vorgelegt. Denen zufolge sollen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind. Das würde zum Beispiel für einen Schokoladehersteller bedeuten, dass dies auch auf den Kakaoplantagen der Fall ist. Dort darf keine Kinderarbeit stattfinden, es müssen Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden und Arbeiter müssen sich gewerkschaftlich organisieren dürfen. Vernachlässigen die Unternehmen diese Sorgfaltspflicht, müssten sie dafür haften. So haben Betroffene die Möglichkeit, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Bevölkerung genießen diese Pläne großen Rückhalt: So befürworten nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap drei von vier Befragten ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet. Selbst unter den Anhängern der Union spricht sich eine ebenso große Mehrheit für das Gesetz aus.

Doch Teile der Union blockieren trotzdem. Strittig sind vor allem zwei Punkte: Die Unternehmensgröße, ab der das Gesetz gelten soll, und die Haftungsfrage – in der Union gibt es große Vorbehalte gegenüber einer zivilrechtlichen Haftung für die Unternehmen.

Die SPD-Fraktion hält dagegen: „Die Blockadehaltung der Union muss ein Ende haben. Ein Lieferkettengesetz ohne Haftungsregelung entfaltet ebenso wenig eine gewünschte Wirkung wie die Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", erklären die Abgeordneten.

Auch Arbeitsminister Hubertus Heil will weiter für ein Gesetz kämpfen, das wirksam ist: „Wir wollen kein Alibi-Gesetz beschließen. Wir haben die Wahl zwischen Tiger und Bettvorleger". Schließlich gehe es um nicht weniger als die Achtung der Menschenrechte, den Kampf gegen Sklaverei, Kinderarbeit, oder Menschrechtsverletzungen, die aus Umweltzerstörung resultieren. „Das ist kein Kokolores". Es gehe auch darum, dass die Unternehmen, die sich bereits jetzt um die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette kümmerten, wie etwa Ritter Sport, deshalb nicht im Wettbewerb benachteiligt werden dürften.

Strittig ist nicht nur die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen überhaupt haften müssen, sondern auch die sogenannte „Haftungstiefe". Dabei geht es darum, wie weit die Lieferkette reicht, für die die Sorgfaltspflicht gilt. Ob es zum Beispiel nur um die Arbeitsbedingungen der in China produzierenden Firmenniederlassung geht, oder auch um den Rohstofflieferanten dieser Niederlassung. „Wir sagen, es muss um die ganze Lieferkette gehen", so Arbeitsminister Heil. Kinderarbeit findet meist in den unteren Lieferketten statt, also ganz am Anfang des Produktionsprozesses, wie etwa auf Kakaoplantagen, bei der Haselnussernte in der Türkei oder auch in Kobaltminen im Kongo. Heil beharrt auch darauf, dass das Gesetz für alle Branchen gelten muss, während etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür plädiert, die Dienstleistungsbranche auszunehmen.

Bisher kümmern sich die wenigsten Unternehmen darum, ob die Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette eingehalten werden: Nur 13 bis 17 Prozent der Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten halten sich an die im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" formulierten Vorgaben. Die große Koalition hatte vereinbart, gesetzliche Regelungen zu erlassen, wenn nicht mindestens die Hälfte der Unternehmen freiwillig eine menschenrechtliche Sorgfalt in ihrer globalen Lieferkette walten lässt.

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich nun weiter dafür stark, dass das Bundeskabinett schnell Eckpunkte für ein wirksames Lieferkettengesetz auf den Weg bringt. „Viele Unternehmen sehen in einem Lieferkettengesetz einen Wettbewerbsvorteil und sind viel weiter als ihre teilweise rückwärtsgewandten Interessensverbände", heißt es in einem Statement. „Angesichts von schuftenden Kindern in lebensgefährlichen Steinbrüchen, von Näherinnen, die mit ihrem Lohn nicht mal ihre Kinder ernähren können und Arbeitern, die bei ihrer Arbeit in giftiger Brühe stehen, um Leder für Schuhe und Kleidung zu gerben, brauchen wir ein wirksames Lieferkettengesetz – und zwar jetzt."


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„Unternehmen müssen dafür sorgen, dass keine Kinderarbeit in ihren Produkten steckt“ | SPD-Bundestagsfraktion

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