Bargeld und Datenschutz

Zum Thema Bargeld will ich festhalten: von vielen wird im­mer vie­les diskutiert. Bargeld allerdings abzuschaffen, kommt nicht in Frage. Bargeld dient dem Verbraucherschutz und ist recht­lich ge­schützt. Viele Verbraucher sind in Online- und Kar­­ten­zahl­sys­­temen nicht geübt und Kartenzahlsysteme sind feh­l­er­an­fäl­lig. Verbraucherinnen und Verbraucher ver­trau­en ihrer Währ­ung und sind mit Bargeld erfahren. Über die Hälfte der Ge­schäf­te wird noch immer in bar abgewickelt. Auch un­ter Da­ten­­schutz­aspekten wäre eine Bargeld-Ab­schaf­fung äuß­erst kri­tisch. Aus der grundgesetzlich geschützten Ver­trags­­frei­­heit und der Eigentumsgarantie ergibt sich zudem ein Recht auf Bar­­geld. Mit der SPD-Bundestagsfraktion wird es kei­ne ver­braucherfeindliche Abschaffung des Bargeldes ge­ben.

Zum Thema elektronische Tickets im ÖPNV stimme ich Ih­nen grundsätzlich zu, dass es bei allem Fortschritt auch für die möglich bleiben muss, zu reisen, die sich nicht digital er­fas­sen lassen wollen oder können. Digitalisierung muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt.

Zweifellos gibt es von Sicherheitsbehörden und Kon­troll­or­ga­nen zahlreiche Wünsche, immer mehr Daten nutzen zu kön­nen. Aber wie bei der Maut werden wir immer darauf achten, dass erfasste Daten nur zu ihrem ursächlichen Zweck nutzbar werden. Die Kennzeichenerfassung an Mautbrücken dient z. B. ausschließlich der Erhebung der Gebühren der Lkw-Maut. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Da­ten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. Diese Re­gel­ung entzieht alle fahrtbezogenen Daten, die im Rahmen des Maut­systems erhoben werden, dem Zugriff der Straf­ver­folg­ungs­­behörden.

Ich teile Ihre Sorge um unsere Freiheitsrechte. Bei allen Ent­scheid­ungen, die diese einschränken könnten, müssen wir uns ihrer Bedeutung für unsere freie und liberale Gesellschaft bewusst sein und sie schützen.