Versicherung für Hebammen

Steigende Haftpflicht-Prämien bedrohen die berufliche Existenz der Hebammen, die Geburts­hil­fe anbieten. Viele Eltern wünschen sich aber für ihre Kinder Geburten, mit Geburtshilfe durch eine Heb­amme. Spätestens seit die Nürnberger Versicherung an­kün­dig­te, gar keine Berufs­haft­pflicht­versicherungen für He­bam­men mehr anzubieten, scheint sehr frag­lich, ob Sie sich Ihren Wunsch wer­den erfüllen können.

Familien sollten aber frei wählen können, wo und unter wel­chen Be­ding­ungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburts­hilfe­abteilungen der Krankenhäuser sollten sich Schwangere auch dafür ent­schei­den können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen.

Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Ge­burt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Des­halb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so ge­stal­tet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem Beruf gut leben können und sie müssen sich die notwendige Ver­sich­erung leisten können.

Das Risiko der steigenden Versicherungsprämien wurde je­doch von der letzten Bundesregierung auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen. Die Kran­ken­kas­sen müssen die steigenden Prämien der Hebammen seit­dem bei den Honorarverhandlungen ausgleichen. Für die inzwischen deutlich sichtbare Problematik, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufs­haft­pflicht­ver­sicherungen zurückziehen, wurde von Schwarz-gelb keine Lösung gefunden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte die damalige Bun­des­re­gierung bereits 2010 aufgefordert, sich dem Thema an­zu­neh­men. Sie sollte prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nicht­ärzt­liche Berufe im Gesundheitssystem insgesamt auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann. Schon damals war erkennbar, dass drastische Kostensteigerungen durch stei­gen­de Versicherungsprämien für einzelne Leis­tungs­­erbringer vermieden werden müssen.

Darüber hinaus wurde die steigende Belastung der Heb­am­men in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Be­tei­lig­ung der Hebammenverbände beraten. Neben der Haft­pflicht­ver­sicherung wurden die Ausbildung, die Ver­sorg­ung der Be­völ­ker­ung mit Hebammenhilfe sowie die Sicher­ung der Ver­sor­gungs­qualität in der Geburtshilfe erörtert. Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Heb­am­men­ver­bän­den abgestimmt und soll in Kürze vorgelegt werden. Auf Grundlage des Berichtes müssen wir mit allen Be­teiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Heb­am­men­versorgung in Deutschland arbeiten.