Bundestag, Bundesteilhabegesetz, Eingliederungshilfe, Pflege, Wahlrecht, Sozialgesetze.

  • Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

    Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende; Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales; Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

    Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

    „Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz wird endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.