Das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lastkraftwagen (LKW) widerspricht dem Erholungscharakter dieser freien Zeit und wird daher verboten. Eine entsprechende Klarstellung im Fahrpersonalgesetz wurde jetzt im Bundestag beschlossen. Weitere Forderungen für fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen im Transport- und Logistikgewerbe wurden der Bundesregierung mit einem begleitenden Entschließungsantrag als Auftrag mitgegeben, sagt Udo Schiefner.

„Katastrophal geht es auf deutschen Autobahnrastplätzen gerade an Wochenenden und vor allem in Grenznähe zu Frankreich, Belgien und den Niederlanden zu. Unsere westlichen Nachbarn bestrafen das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug schon länger. Die Lkw stehen deshalb alle auf der deutschen Rheinseite.

Mit deutlichen Worten wurden die Zustände auf diesen Stellplätzen in einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschuss in dieser Woche geschildert. Auf Rastplätzen für 90 Fahrzeuge befinden sich regelmäßig über 200. Deren Fahrerinnen und Fahrer haben nicht das Geld, um kostenpflichtige Toiletten oder Duschen zu benutzen. Sie sind monatelang unterwegs – ein halbes oder dreiviertel Jahr ist keine Seltenheit. Sie kommen nicht mehr nach Hause, haben keine sozialen Kontakte, keine Bindung zu ihrer Familie. Das sind menschenunwürdige Zustände.

Zusätzlich zu den Fahrerinnen und Fahrern leidet auch das Gewerbe. Große Teile des deutschen Transportlogistikgewerbes sind akuten Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt. Ehrliche Logistik- und Transportunternehmen, die ihre Mitarbeitenden fair bezahlen und soziale Standards einhalten, verlieren zunehmend Aufträge.

Verkehrsausschuss und Bundestag konnten jetzt unter eine inzwischen zweieinhalb Jahre andauernde Diskussion einen vorläufigen Strich ziehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dabei mit ihren Forderungen durchgesetzt. Verbringen Lkw-Fahrerinnen und Fahrer ihre 45-stündige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug, drohen empfindliche Bußgelder.

Nun muss der Bundesrat der Regelung noch zustimmen. Das Gesetz stützt sich dabei auf eine EU-Verordnung, die es ermöglicht, das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug zu verbieten und zu ahnden. Die Kontrollbehörden sind zukünftig in der Pflicht und haben alle Möglichkeiten das Verbot auch durchzusetzen. Effektive Schwerpunktkontrollen, die deutlich abschreckenden Charakter haben, müssen folgen. Dazu sind integrative Kontrollen unter Einbindung von Polizei, das Bundesamt für Güterverkehr, Zoll und auch Ämtern für Arbeitsschutz notwendig.

Zudem hat das Parlament der Bundesregierung einen umfangreichen Forderungskatalog aufgeschrieben. Die Bedingungen für deutsche Spediteure und ihre Mitarbeitenden sollen erkennbar verbessert werden. Im Entschließungsantrag fordern wir unter anderem eine wirksame Durchsetzung des Mindestlohngesetzes im grenzüberschreitenden Verkehr und im Kabotageverkehr, bessere Meldesysteme sowie einen digitalen Frachtbrief und eine Stärkung der Kontrollbehörden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den sozialen Dialog im Straßengüterverkehr mit der EU-Kommission voranzubringen.“

SPD-Landesgruppe NRW