Verlängerung des Unterhaltsvorschusses jetzt beantragen!

Kreis Viersen/Berlin – Kinder und Alleinerziehende, denen zustehende Unterhaltszahlungen verwehrt bleibt, erhalten ab sofort durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes eine bessere und verlässlichere Unterstützung durch den Staat. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner erklärt dazu: „Ich begrüße es sehr, dass der bestehende Unterhaltsvorschuss ausgebaut wird und der Staat nunmehr – wenn nötig auch dauerhaft – einspringt, wenn minderjährige Kinder, die keinen ausreichenden Unterhalt erhalten, Unterstützung brauchen. Von den Verbesserungen wird ein großer Teil der Betroffenen auch hier im Kreis Viersen profitieren.“

Die Gesetzesneuerung sieht vor, dass der staatliche Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli 2017 nun auch für Kinder über 12 Jahren bis zur Volljährigkeit gezahlt wird. Außerdem entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. „Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern auch im Kreis Viersen betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird“, zeigt sich der Bundestagsabgeordnete überzeugt.

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„Ich möchte deshalb alle Alleinerziehenden im Kreis Viersen, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, aufrufen, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.“ Durch Anträge, die bis Ende September beim zuständigen Jugendamt gestellt werden, können Ansprüche rückwirkend zum 1. Juli 2017 berücksichtigt werden.

Gleichzeitig ist für Schiefner klar: „So wichtig es ist, dass die Behörden die Lebensgrundlage der Kinder und Alleinerziehenden sicherstellen, so dringend ist es, dass sie hartnäckig diejenigen verfolgen, die ihren finanziellen Unterhaltspflichten gegenüber ihrem Kind nicht nachkommen, obwohl sie es sich leisten könnten.“ Auf Grundlage des Gesetzes werden sich die Jugendämter mit größerem Nachdruck um die säumigen unterhaltspflichtigen Elternteile bemühen können.

Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).