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Kindeswohl und Schutz der Familie werden gestärkt

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Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte beschlossen. Dabei handelt es sich vor allem um Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Im Umfang von monatlich 1000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben.

Die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz ausdrücklich verankert. Mit der Zusammenführung von Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, stärkt die Koalition das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie.

Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. So erfolgt eine koordinierte Visumsvergabe, die die dringlichsten Fälle zuerst berücksichtigt und die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überschreitet.

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion eine Einführungsregelung für 2018 erzielt, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt. So kann das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Gesetz der Familiennachzug von und zu Gefährdern, das heißt von Personen, die unsere Demokratie gefährden, weil sie beispielsweise zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen. 

https://www.spdfraktion.de/themen/familienzusammenfuehrung-subsidiaer-geschuetzte

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