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Koalition stärkt Familien

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Parlament berät Starke-Familien-Gesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz der Koalition in erster Lesung beraten (Drs. 19/7504). Das Vorhaben, Familien mit wenig Geld zu stärken, ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel" – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld. 

Kinderarmut zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben der SPD-Fraktion. Mit diesem Gesetz, das die SPD-Fraktion vorangetrieben hat, geht die Koalition dabei jetzt einen entscheidenden Schritt voran:

  • Der Kinderzuschlag wird von derzeit 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben, so dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdeckt. Der Kinderzuschlag soll auch nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten wer-den. Mehr Familien sollen die Chance erhalten, durch eigenes Erwerbseinkommen unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu werden.
  • Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Ebenso wird der Bemessungszeitraum auf sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt festgesetzt. Es wird auch unbürokratischer, die Nachweise für die Prüfung dazu zu erbringen.
  • Kindeseinkommen soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern – wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben.
  • Zusätzliches Einkommen von Eltern mindert den Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent statt wie derzeit um 50 Prozent.
  • Und um zu vermeiden, dass der Kinderzuschlag bei Eltern schlagartig entfällt, wenn ihr Verdienst eine Einkommensobergrenze übersteigt, wird die obere Einkommensgrenze abgeschafft.

Außerdem soll es mit dem Gesetz einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geben, die in so genannter verdeckter Armut leben; d. h., wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hartz IV zu vermeiden.

Die ersten drei Maßnahmen treten am 1. Juli 2019 in Kraft, die weiteren drei am 1. Januar 2020.

Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt". Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinder-zuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Hier sind nun mit dem neuen Gesetz folgende Verbesserungen vorgesehen:

  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg.
  • Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kids durch Lernförderung unterstützt werden können.
  • Gesonderte Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fallen übrigens auch weg.

Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Die neuen Regeln treten am 1. August 2019 in Kraft.

Weitere Verbesserungen geplant

Katja Mast, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, erläutert: „Mit der Verbesserung des Kinderzuschlags und mehr Geld und Möglichkeiten für das Dabei-Sein in Schule, Sport, Kultur und Nachhilfe schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Der neue Kinderzuschlag wird gerechter, honoriert eigenes Einkommen der Familien stärker und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung."

Mast kündigt an: „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns unter anderem dafür ein-setzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute 10 Euro monatlich zu erhöhen. Mit dabei zu sein wollen wir auch Kindern ermöglichen, deren Eltern sich dies sonst nicht leisten könnten."

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder in Hartz IV rutschen. Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.
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