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Schiefner ruft auf, Denkmalförderung des Bundes zu nutzen

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Im Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes stehen 2019 40 Millionen Euro zum Abruf bereit. Udo Schiefner hofft auf Projekte aus dem Kreis Viersen. Der SPD-Politiker ist Vertreter im Haushaltsausschuss des Bundestages und kann die Beantragung unterstützend begleiten. Er hatte sich z. B. für die Königsburg in Süchteln eingesetzt und geholfen, notwendige zusätzliche Gelder zu erhalten. Die Königsburg wird bereits seit 4 Jahren aufwendig saniert.

Das aktuelle Sonderprogramm richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Projektträger können Länder, Städte oder Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Ein Antrag muss an die Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Stellt diese die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals fest, muss das Ganze bis zum 8. März 2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingegangen sein.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme darf 900.000 Euro (also 450.000 Euro Bundesförderung) nicht übersteigen.

Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen ausgeschlossen.

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