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Wir wollen keine Region zurücklassen

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Gastbeitrag von Carsten Schneider in der Frankfurter Rundschau

Die SPD-Fraktion will nicht, dass Herkunft über Zukunft entscheidet. Deshalb fordert sie eine Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund den Bundesländern zusätzliches Geld überweisen kann.

Für die SPD-Fraktion ist der gesellschaftliche Zusammenhalt das Leitmotiv ihrer Politik. Wir sind überzeugt, dass die Lebenschancen eines Menschen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfen. Und ebenso wichtig: Sie dürfen nicht von der Region abhängen, in der man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden.

Leider entwickeln sich die Bundesländer immer weiter auseinander. Einige Regionen prosperieren, andere befinden sich in einer Abwärtsspirale aus Arbeitslosigkeit, sinkenden Kommunaleinnahmen und Abwanderung. Deshalb haben wir Fortschritte für gleichwertigere Lebensverhältnisse in dieser Wahlperiode zur Bedingung für eine erneute Regierungsbeteiligung gemacht.

Das Grundgesetz gibt dem Bund auf, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in der vergangenen Wahlperiode ist der Bund noch stärker in der Verantwortung. Durch die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs haben sich die finanzstarken Länder teilweise aus dem solidarischen Ausgleichssystem zurückgezogen, die finanzschwachen Länder sind stärker auf den Bund angewiesen.

Bund und Länder müssen sich schnell einigen

In den Koalitionsverhandlungen hat die SPD deshalb durchgesetzt, dass die Voraussetzungen für dauerhafte Investitionen des Bundes in drei Bereichen geschaffen werden sollen, für die vor allem die Länder zuständig sind. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag hat diese Änderungen im Dezember mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Derzeit berät der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darüber. Klar ist: Bund und Länder müssen sich schnell einigen.

Worum geht es? Erstens soll der Bund künftig Ländern und Kommunen Finanzhilfen geben können, um die Bildungsinfrastruktur zu modernisieren. Davon sollen nicht nur Schul- und Hortgebäude sowie Turnhallen profitieren. Es sollen auch Mittel für den „Digitalpakt" fließen können, also für Computer, Server und schnelles Internet an Schulen.

Auch die Beteiligung an unmittelbar damit verbundenen Personalkosten soll möglich sein, zumindest in der Anlaufphase von Projekten. Mit dem Bundeshaushalt 2018 haben wir in einem ersten Schritt bereits Mittel in Höhe von 2,4 Milliarden Euro für den Digitalpakt beschlossen, insgesamt will der Bund den Ländern und Kommunen dafür fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Schüler und Lehrer warten darauf, seit es erstmals vor drei Jahren von der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka angekündigt wurde.

Zweitens soll der Bund den Ländern künftig dauerhaft Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. Bislang ist dies nur bis 2020 möglich. Mit der Grundgesetzänderung würden also die Voraussetzungen geschaffen, mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten zu bauen. Auch hier ist das Geld dafür im Bundesetat eingeplant: Fünf Milliarden Euro sind in dieser Wahlperiode für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Drittens sollen künftig höhere Investitionen des Bundes in den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr möglich sein. Die Deckelung der Mittel für das entsprechende Bundesprogramm wird aufgehoben und bis zum Ende der Wahlperiode auf eine Milliarde Euro verdreifacht. Das Ziel: Durch zusätzlichen Nahverkehr sollen Ballungszentren besser erreichbar werden. Zugleich wird die Luft in den Städten dadurch sauberer werden.

Daueraufgabe gleichwertige Lebensverhältnisse

Gute Bildung, sozialer Wohnungsbau, funktionierender öffentlicher Personennahverkehr – das sind drei Voraussetzungen, damit wir in Deutschland keine Region zurücklassen. Klar ist: Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine dauernde Aufgabe und Herausforderung.

Die Änderungen des Grundgesetzes werden nicht ausreichen, um den verfassungsmäßigen Auftrag aus Artikel 72 zu erfüllen, wonach der Bund auf bestimmten Gebieten mit konkurrierender Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht hat, „wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" dies erforderlich macht.

Als weiteren Schritt wird die neu eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" der Bundesregierung bis Mitte diesen Jahres Eckpunkte für ein Fördersystem zur Unterstützung strukturschwacher Regionen vorlegen. Dafür müssen unter anderem die bestehenden Förderprogramme des Bundes überprüft und verbessert werden.

Nach dem Grundgesetz ist Deutschland ein sozialer Bundesstaat. 70 Jahre nach seiner Verabschiedung müssen wir diesen Auftrag mit neuem Leben füllen. Dazu gehört, gleichwertige Lebensbedingungen und faire Chancen für alle Menschen unabhängig von ihrem Wohnort zu sichern. Das ist Politik für ein solidarisches Land. 

https://www.spdfraktion.de/themen/wir-wollen-keine-region-zuruecklassen

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